Abgabefrist zur Einreichung des Fahrgeldzuschuss-Antrages

Kategorie
Öffentliche Termine
Datum
30. November 2020 23:59

2.7 Fahrgeldzuschuss

Auch durch eine sorgfältige Saisonplanung lässt sich nicht vermeiden, dass die Mannschaften unterschiedliche Gesamt-Fahrwege in einer Saison auf sich nehmen müssen. Aus diesem Grund erhalten

  • 5 Mannschaften mit den weitesten Fahrwegen jeweils EUR 75,-
  • 5 Mannschaften mit den 6.-10.weitesten Fahrwegen jeweils EUR 50,-

Dieser Zuschuss wird auf Antrag gewährt, d.h. Mannschaften, die ein Fahrgeldzuschuss erhalten wollen, errechnen nach Ausgabe der Spielpläne für ihre Mannschaft die Fahrwege der Auswärtsspiele (Grundlage: maps.google.de) und reichen diese Daten schriftlich beim Ligavorstand ein. Ein Muster-Formular befindet sich im Downloadbereich.

Die Anträge sind bis zum 31.05. bzw. 30.11. eines jeden Jahres für die jeweils laufende Saison einzureichen.

Insgesamt werden EUR 1.250,- im Jahr an Fahrgeldzuschuss ausgeschüttet!

Die Gesamt-Fahrwege errechnen sich aus der Summe aller Auswärtsspiele in einer Saison (Heimspielstätte – Auswärtsspielstätte / Hin- und Rückweg / kürzeste Route).

Die Fahrwege für alle Teams werden nach Einreichungsschluss von den Sportwarten an einem festgelegten Termin ausgerechnet.

Dieser Fahrgeldzuschuss wird am Ende der Saison auf dem Abschlussturnier ausgezahlt.

Mannschaften, die zu einem oder mehreren Auswärtsspielen nicht angetreten sind, haben kein Anspruch auf den Fahrgeldzuschuss. Es rücken dann ein oder mehrere Mannschaften nach, die den Fahrgeldzuschuss erhalten.

 
 

Alle Daten

  • 30. November 2020 23:59

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